Nutzungsbedingungen
Unsere Nutzungsbedingungen der RIWIS-Plattform
1. Geltungsbereich; Adressaten
1.1
Die Plattform „RIWIS“ („Plattform“) wird von der bulwiengesa GmbH, Invalidenstraße 65, 10557 Berlin („bulwiengesa“, „Auftragnehmer“, „wir“ oder „uns“) betrieben und unter www.riwis.de abrufbar gemacht.
1.2
Die Nutzung der Plattform durch Sie „Auftraggeber:in“ oder „Sie“) unterliegt diesen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“), soweit wir mit Ihnen keine abweichenden Regelungen in etwa einem von uns bestätigten Bestellformular getroffen haben. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des:der Auftraggeber:in werden selbst bei Kenntnis durch den Auftragnehmer nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Soweit der:die Auftraggeber:in unter Hinweis auf seine:ihre eigenen Geschäftsbedingungen der Geltung dieser Nutzungsbedingungen widerspricht, wird der Geltung seiner Bedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3
Eine verbindliche Bestellung durch den:die Auftraggeber:in und damit der Vertragsschluss erfolgt durch Übersendung eines ausgefüllten Bestellformulars von berechtigten Vertretern des Vertragspartners unterzeichnet und (i) im Original an die bulwiengesa auf dem Postweg oder (ii) durch die Übermittlung eines qualifiziert elektronisch signierten Angebotsformulars an bulwiengesa oder (iii) per E-Mail.
1.4
Die Plattform richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Durch den Abschluss der Vereinbarung, erklären Sie, dass Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Die für den:die Auftraggeber:in handelnden Personen versichern, dass sie über eine ausreichende Vollmacht zur Vertretung des:der Auftraggeber:in verfügen.
2. Die Plattform
2.1
RIWIS ist eine cloudbasierte Analyseplattform für Immobilienmärkte und stellt dazu via Webbrowser ein umfangreiches Spektrum an Marktdaten und Analysefunktionen zur Verfügung. Ausführliche Details zum Leistungsspektrum sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Darstellungen in der Leistungsbeschreibung sind keine Garantien, stellen aber die vertragliche Sollbeschaffenheit des Dienstes dar. Die Einräumung einer Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
2.2
bulwiengesa ist berechtigt, im Rahmen des Standes der Technik und der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers, die Gestaltung der RIWIS-Plattform und -Services einschließlich der Funktionalitäten und Inhalte weiterzuentwickeln. Führt eine solche Weiterentwicklung zur Erweiterung der Leistungen des jeweils gebuchten Produktes, ist bulwiengesa berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend dem dadurch geschaffenen Mehrwert anzupassen. Übersteigt der Umfang einer solchen Anpassung ein Volumen von mehr als fünf Prozent des bisher vereinbarten Preises pro Kalenderjahr, steht dem:der Auftraggeber:in ein Widerspruchsrecht wie folgt zu: bulwiengesa wird den:die Auftraggeber:in über die Weiterentwicklung in Kenntnis setzen, dem:der Auftraggeber:in Gelegenheit geben, den darauf beruhenden Anpassungen innerhalb einer angemessenen Frist ab Inkenntnissetzung in Schriftform zu widersprechen, und gesondert darauf hinweisen, dass die Anpassungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs wird die Preisanpassung nicht durchgeführt.
3. Nutzungsrechte
3.1
bulwiengesa räumt dem:der Auftraggeber:in, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, für die Laufzeit der Vereinbarung das einfache, entgeltliche, räumlich uneingeschränkte, nicht übertragbare und nur an Berechtigte Nutzer (wie in Ziffer 5.1 definiert) unterlizensierbare Recht ein, die Plattform zur Erstellung immobilienwirtschaftlicher Analysen, wie in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben („Immobilienanalysen“) für geschäftliche Zwecke und nur im Rahmen der vereinbarten Kapazität zu nutzen. Der:die Auftraggeber:in hat insbesondere das Recht, die Immobilienanalysen als PDF-Dokumente oder in anderen in Ziffer 7.3 genannten Formaten zu speichern, Ausdrucke zu erstellen und die Immobilienanalysen oder Teile davon innerhalb des üblichen Rahmens für immobilienwirtschaftliche Analysen und Bewertungen, Präsentationen, Prospekte, Pressemitteilungen und Analysen gegenüber Investoren, Banken, Wirtschaftsprüfern und Verwahrstellen des:der Auftraggeber:in sowie Immobilienmaklern oder Verkäufern zu nutzen. Umfangreiche Veröffentlichungen und Publikationen der Immobilienanalysen oder Teilen davon, welche über das übliche Maß hinaus gehen, (z.B. Marketing-Produkte des Umfangs der Studie „Logistik und Immobilien“ von bulwiengesa auf der Website des:der Auftraggeber:in, in sozialen Medien o.ä.) in analoger und digitaler Form sind im Vorfeld zwischen den Parteien abzustimmen. Das in Satz 1 dieser Unterziffer 3.1 eingeräumte Nutzungsrecht gilt für PDF-Dokumente und andere Downloads zeitlich unbeschränkt.
3.2
Die Nutzung der Plattform, Daten, Berichte oder weiterer Inhalte und der Immobilienanalysen ist ausschließlich, vorbehaltliche abweichender Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, für den:die Auftraggeber:in und begrenzt. Eine Weitergabe der Analyseergebnisse an Dritte (insbesondere an Wettbewerber von bulwiengesa zum Zwecke der Durchführung von immobilienwirtschaftlichen Analysen oder damit verbundener Dienste) – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – ist nicht gestattet. Für Tochterunternehmen, Kooperationspartner:innen oder andere Unternehmensverbünde sind entsprechende Sondervereinbarungen zu treffen, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Bestellformular einbezogen.
3.3
Eine weitergehende Nutzung von Immobilienanalysen und sonstigen durch die Plattform zur Verfügung gestellten Inhalte ist nicht gestattet, es sei denn, die weitergehende Nutzung ist ausdrücklich vereinbart oder aufgrund zwingender Gesetze vorgeschrieben. Außerhalb des unter 3.1 genannten Verwendungszwecks ist es dem:der Auftraggeber:in insbesondere nicht gestattet, den Nutzerzugang zur Plattform, Inhalte der Plattform oder Immobilienanalysen zu vermieten, zu verkaufen, zu verleihen, zu dekompilieren, weiter zu lizenzieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zur Herstellung oder zum Betrieb eines Konkurrenzproduktes zu nutzen oder nutzen zu lassen oder anderweitig zu nutzen oder zu verwerten oder Dritten Zugang zur Plattform oder Immobilienanalysen über Schnittstellen oder Nutzerzugängen zu verschaffen, es sei denn, diese Nutzung ist ausdrücklich vereinbart oder aufgrund zwingender Gesetze vorgeschrieben.
3.4
Das geistige Eigentum und sämtliche Urheberrechte an gelieferten Immobilienanalysen und den darin enthaltenen Informationen, Konzepten, Auswertungen und Verfahren verbleiben bei dem Auftragnehmer.
Als Quellenangabe für die Produkte und deren etwaige Ableitungen ist bulwiengesa/RIWIS («© bulwiengesa, RIWIS, Jahr») zu nennen.
4. Gültigkeit angeforderter Immobilienmarktdaten
4.1
Während der Laufzeit stellt der Auftragnehmer die Immobilienmarktdaten zur Verfügung und aktualisiert die Immobilienmarktdaten wie in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
4.2
Nach Ablauf der Laufzeit kann der:die Auftraggeber:in nicht mehr auf Immobilienanalysen zugreifen, es sei denn er:sie hat sie heruntergeladen und außerhalb der Plattform gespeichert.
5. Pflichten des:der Auftragger:in
5.1
Der:die Auftraggeber:in benennt einen Administrator, der den Zugriff auf die Plattform verwaltet. Der:die Auftraggeber:in kann Mitarbeitenden („Berechtigte Nutzer:innen“) gestatten, auf die Funktionalitäten der Plattform zuzugreifen und entsprechend der Ziffer 3 zu nutzen. Beschränkungen der Anzahl der Berechtigten Nutzer:innen können sich aus dem Bestellformular ergeben.
5.2
Hierzu bestimmt der Administrator die Endungen einer geschäftlichen E-Mail-Adresse (z.B. @unternehmensname.de). Mitarbeitende, die eine solche Endung ihrer E-Mail haben, können sich auf der Plattform registrieren.
5.3
Der Administrator kann den Umfang der den Berechtigten Nutzer:innen zur Verfügung stehenden Funktionalitäten der Plattform festlegen und Berechtigte Nutzer:innen löschen, mit der Folge, dass diese Berechtigten Nutzer:innen keinen Zugriff mehr auf die Plattform haben. Der Administrator muss ausgeschiedene Berechtigte Nutzer:innen deaktivieren. Der:die Auftraggeber:in hat alle zweckdienlichen Schritte zu unternehmen, um allen Berechtigten Nutzer:innen die einschlägigen Bestimmungen der Vereinbarung bekannt zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass die Berechtigten Nutzer:innen diese Bestimmungen einhalten.
5.4
Im Rahmen der Softwaredienste kann es für den Auftragnehmer von Zeit zu Zeit erforderlich sein, mit den Berechtigten Nutzer:innen zu kommunizieren. Der:die Auftraggeber:in stimmt dieser Kommunikation zu und ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Anforderung bei dieser Kommunikation mit Berechtigten Nutzer:innen zu unterstützen.
5.5
Der:die Auftraggeber:in wird die ihm bzw. den Berechtigten Nutzer:innen zugeordnete Nutzungs- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer:innen weitergeben. Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren und alle Passwörter zu ändern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass unbefugte Dritte Zugang zur Plattform erhalten haben. Der:die Auftraggeber:in ist für sämtliche Handlungen und Unterlassungen, die unter Nutzung der Zugangsprotokolle vorgenommen werden, verantwortlich.
5.6
Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, die Plattform und die vertragsgemäßen Leistungen nicht missbräuchlich oder übermäßig zu nutzen. Dies beinhaltet, dass es dem:der Auftraggeber:in nicht erlaubt ist, Schwachstellen der Plattform, eines darunterliegenden Systems oder Netzwerks zu untersuchen, auszunutzen oder auszutesten oder Sicherheits- oder Authentifizierungsmechanismen der Plattform zu verletzen. Der Auftragnehmer kann die Nutzung der Plattform und der vertragsgemäßen Leistungen durch den:die Auftraggeber:in überwachen oder überprüfen, um zu kontrollieren, ob der:die Auftraggeber:in die Plattform und die vertragsgemäßen Leistungen in vereinbartem Umfang nutzt. Jede Nutzung der Plattform und der vertragsgemäßen Leistungen durch den Auftragnehmer über die vereinbarte Kapazität hinaus wird der Anbieter nur nach vorheriger Anpassung des entsprechenden Bestellformulars zur Verfügung stellen. Rechte auf Schadensersatz oder Zahlung von Entgelten für übermäßige Nutzung des Auftragnehmers werden hierdurch nicht berührt.
Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, alle gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen, die ihm:ihr gegenüber seinen berechtigten Nutzer:innen obliegen, insbesondere datenschutzrechtliche Informationspflichten.
6. Pflichten berechtigter Nutzer:innen
6.1
Berechtigte Nutzer:innen nutzen die Plattform auf Grundlage der Vereinbarung zwischen dem:der Auftragnehmer:in und dem:der Auftraggeber:in. Berechtigte Nutzer:innen haben vorbehaltlich der Rollenzuweisung durch den Administrator das Recht, die im Account zur Verfügung gestellten Funktionalitäten im Rahmen ihrer Tätigkeit für den:die Auftraggeber:in zu nutzen.
6.2
Berechtigte Nutzer:innen sind verpflichtet, die Plattform nicht missbräuchlich oder übermäßig zu nutzen und jeden Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von bulwiengesa betrieben werden, einzugreifen oder in Datennetze von bulwiengesa unbefugt einzudringen.
6.3
Berechtigten Nutzer:innen werden die in Ziffer 3.1 genannten Nutzungsrechte eingeräumt, soweit sie für ihre Tätigkeit für den:die Auftraggeber:in erforderlich sind. Es ist Berechtigten Nutzer:innen jedoch nicht gestattet, den Nutzerzugang zur Plattform, Inhalte der Plattform oder Immobilienanalysen zu vermieten, zu verkaufen, zu verleihen, weiter zu lizenzieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zur Herstellung oder zum Betreiben eines Konkurrenzproduktes zu nutzen oder nutzen zu lassen oder Dritten Zugang zur Plattform oder Immobilienanalysen über Schnittstellen oder den eigenen Nutzerzugang zu verschaffen.
6.4
Berechtigte Nutzer:innen sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Berechtigte Nutzer:innen sind verpflichtet, den:die Auftraggeber:in unverzüglich zu informieren und alle Passwörter zu ändern, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass unbefugte Dritte Zugang zur Plattform erhalten haben. Berechtigte Nutzer:innen sind für sämtliche Handlungen und Unterlassungen, die unter Nutzung ihrer Zugangsprotokolle vorgenommen werden, verantwortlich.
6.5
Der Zugang eines:einer Berechtigten Nutzer:in zur Plattform endet, wenn (i) der:die Berechtigte Nutzer:in seinen:ihren Account löscht, (ii) der Administrator des:der Auftraggeberin den Account des:der Berechtigten Nutzer:in löscht oder (iii) das Vertragsverhältnis zwischen dem:der Auftraggeber:in und bulwiengesa beendet wird, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Nach Beendigung des Zugangs wird der Account des:der Berechtigten Nutzer:in deaktiviert und er:sie kann nicht mehr auf Immobilienanalysen zugreifen, es sei denn er:sie hat sie heruntergeladen und außerhalb der Plattform gespeichert. Das Recht von bulwiengesa, bei begründetem Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen den Zugang eines:einer Berechtigten Nutzer:in zur Plattform zu deaktivieren oder – im Fall eines wiederholten oder nicht wiedergutzumachenden Verstoßes – zu beenden, bleibt unberührt.
6.6
Der:die Auftraggeber:in haftet vollumfänglich für alle Handlungen und Unterlassungen der Berechtigten Nutzer:innen, die eine Verletzung der Rechte und Pflichten nach dieser Vereinbarung verursachen.
7. Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform
7.1
Der Zugriff auf die Plattform erfolgt mittels Telekommunikationsmitteln. Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform sind (jeweils aktuell nach Stand der Technik):
- Internetzugang,
- PC, Notebook, Smartphone oder Tablet-PC,
- Browser und
- Aktivierung von Java Script.
7.2
Die Bereitstellung der vorgenannten Voraussetzungen zur Nutzung der Plattform sowie Telekommunikationsmittel obliegt dem Auftraggeber selbst.
7.3
Die Immobilienanalysen werden in den gängigen Formaten XLS, XLSX, TXT, HTML, PDF, PNG bereitgestellt. Weitere Formate sind nach Absprache möglich.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1
Die Preis- und Kostenstruktur orientiert sich in erster Linie am Umfang, dem Verwendungszweck sowie der Unternehmens- und Konzernstruktur. Die Leistungsbeschreibung sowie das Bestellformular, definieren den lizensierten Daten- und Lieferumfang.
8.2
Der Betrag wird jeweils zu Beginn eines Vertragsmonats fällig, außer es ist individualvertraglich im Bestellformular eine andere Zahlungsweise vereinbart. Zu den genannten Preisen ist jeweils die zum Berechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Fällig zur Zahlung wird der Betrag 14 Tage nach der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung an den:die Auftraggeber:in. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich bulwiengesa vor, die eigene vertragliche Leistung bis zur Beendigung des Verzugs zurückzubehalten. Die Verpflichtung des:der Auftraggeber:in zur Zahlung der Vergütung während der Zurückbehaltung bleibt unberührt. bulwiengesa hat zudem das Recht, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.
8.3
bulwiengesa kann vereinbarte Preise in angemessenem Umfang, jedoch höchstens bis zu zehn Prozent einmal kalenderjährlich, mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der Entwicklung der bei bulwiengesa anfallenden Kosten, die der Preisberechnung zugrunde liegen (Gesamtkosten), anpassen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Bereitstellung, Instandhaltung, Betrieb und Nutzung der Plattform und für die mit der Leistung zusammenhängenden Services (z.B. IT-Infrastruktur, Vorleistungsprodukte, technischer Service), Kosten für die Kundenverwaltung (z.B. Service-Hotline, Abrechnungs-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten (z.B. Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegte Abgaben (z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge). bulwiengesa ist zum Zwecke der Deckung der Mehrkosten zur genannten Preiserhöhung berechtigt und wird im Falle von Senkungen der Gesamtkosten diese mit Gesamtkostensteigerungen verrechnen. Dem:der Auftraggeber:in steht bei einer Preiserhöhung nach dieser Ziffer 8.3. von mehr als zehn Prozent pro Kalenderjahr ein Widerspruchsrecht wie folgt zu: bulwiengesa wird den:die Auftraggeber:in über die Anpassung rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen, ihm Gelegenheit geben die Anpassungen innerhalb einer angemessenen Frist ab Inkenntnissetzung in Textform zu widersprechen, und gesondert darauf hinweisen, dass die Anpassungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Im Falle des wirksamen Widerspruchs wird die Preiserhöhung nicht durchgeführt.
8.4
bulwiengesa wird dem:der Auftraggeber:in spätestens zehn Tage vor Beginn einer neuen Vertragsperiode eine individuelle Preisübersicht (inklusive Listenpreis, etwaigen Rabatten und dem Gesamtpreis) zur Verfügung stellen. Im Falle einer automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit bestimmt sich die zukünftige Vergütung für die Vertragsprodukte des:der Auftraggeber:in nach dem mitgeteilten Gesamtpreis. Nur in solch außergewöhnlichen Fällen, in denen sich der bisher für die Vertragsverlängerung maßgebliche Gesamtpreis um mehr als fünfzehn Prozent erhöht, steht dem:der Auftraggeber:in hiergegen ein schriftliches Widerspruchsrecht bis zum Beginn der Vertragsverlängerung zu.
9. Laufzeit des Nutzungsverhältnisses
9.1
Der RIWIS-Nutzungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Die Vereinbarung kann von beiden Parteien jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wird die Vereinbarung nicht gekündigt, verlängert sich die Vereinbarung jeweils automatisch um weitere 12 Monate („Verlängerungszeitraum“).
9.2
Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist vor allem gegeben, wenn der:die Auftraggeber:in die ihm:ihr nach diesen Nutzungsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt.
9.3
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
9.4
Nach Beendigung der Vereinbarung werden alle dem:der Auftraggeber:in zugeordneten Zugänge sowie Accounts inklusive die der Berechtigten Nutzer:innen deaktiviert, etwaige individuelle Einstellungen, Bookmarks, etc. werden gelöscht.
10. Mängelrechte des:der Auftraggeber:in
10.1
Der Auftragnehmer bemüht sich nach besten Kräften und mit angemessener professioneller Sorgfalt sowie Fachkompetenz, den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform in Übereinstimmung mit branchenüblichen Standards sicherzustellen. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von mindestens 99% bezogen die auf die jährliche Gesamtzeit. Es wird jedoch ausdrücklich festgehalten, dass aufgrund von planmäßigen Wartungsarbeiten, Updates und vergleichbaren Instandhaltungsmaßnahmen keine Garantie für die vollständige Fehlerfreiheit sowie ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Plattform übernommen werden kann. Sollte die Nutzung der Plattform durch Störungen beeinträchtigt sein, steht der Auftragnehmer zu werktäglichen Bürozeiten (9:00-17:00 Uhr), über die bereitgestellte Hotline sowie per E-Mail zur Verfügung. Während der Bürozeiten sichert der Auftragnehmer eine Rückmeldung innerhalb von 2 Stunden nach Eingang der Meldung durch den Auftraggeber zu. Im Falle ungeplanter Ausfallzeiten wird der Auftragnehmer wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternehmen, um diese Ausfallzeiten innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Im Falle etwaiger Mängel, die nachweislich auf falsche Einrichtung, Bedienung, oder ähnliche Ursachen des:der Auftraggeber:in zurückzuführen sind, entfällt die Verpflichtung von bulwiengesa zur Gewährleistung. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 9.1 beschränken nicht die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz. Abschnitt 10 dieses Vertrags bleibt unberührt.
10.2
Die auf der Plattform bereitgestellten Daten und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen werden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage vorhandener oder in der Bearbeitungszeit zugänglicher Quellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte Informationen und Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und Sachverhalte aus dritter Hand wird nicht übernommen.
10.3
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die unter diesem Vertrag erbrachten Immobilienanalysen frei von Rechten Dritter sind und auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend der Regelungen dieses Vertrags einschränken oder ausschließen.
11. Haftung
11.1
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen.
11.2
Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen – bspw. durch Passwortwechsel bei Wechseln von Berechtigten Nutzern:innen.
11.3
Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt umfasst unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen und deren Eintritt diese Partei nicht zu vertreten hat, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Ausfall kritischer Infrastruktur. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende eines solchen Ereignisses zu informieren. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
12. Freistellung durch bulwiengesa
12.1
Machen Dritte Ansprüche gegenüber dem:der Auftraggeber:in wegen einer Verletzung ihres geistigen Eigentums durch die Nutzung der Plattform oder der vertragsgemäßen Leistungen geltend, zeigt der:die Auftraggeber:in bulwiengesa diese Ansprüche unverzüglich schriftlich an. bulwiengesa stellt den:die Auftraggeber:in von allen begründeten Ansprüchen (einschließlich begründeter Anwaltskosten) frei, die Dritte gegenüber dem:der Auftraggeber:in wegen einer zumindest fahrlässigen Verletzung von geistigem Eigentum seitens bulwiengesa, die aus der Nutzung der Plattform oder der vertragsgemäßen Leistungen resultiert, geltend machen. Der:die Auftraggeber:in kooperiert mit bulwiengesa und überlässt bulwiengesa die Abwehr bzw. Beilegung des Anspruchs. Besteht ein solcher Anspruch oder erscheint eine solche Rechtsverletzung möglich, ist der:die Auftraggeber:in damit einverstanden, dass bulwiengesa, nach eigenem Ermessen, für den:die Auftraggeber:in das Recht auf fortgesetzte Nutzung der Plattform oder der vertragsgemäßen Leistungen erwirkt oder einen Work-Around erstellt oder das rechtsverletzende Material so ändert bzw. ersetzt, dass keine Rechte mehr verletzt werden. Stellt bulwiengesa fest, dass keine dieser Alternativen unter zumutbaren Bedingungen verfügbar ist, stellt der:die Auftraggeber:in auf schriftliche Aufforderung von bulwiengesa die Nutzung ein und gibt etwaige Materialien, die Gegenstand des Anspruchs wegen Verletzung der Eigentumsrechte sind, zurück.
12.2
Ziffer 12.1 findet keine Anwendung, wenn die behauptete Rechtsverletzung ganz oder teilweise Folge ist von (i) einer eigenmächtigen Veränderung der Plattform oder der vertragsgemäßen Leistungen, (ii) der Kombination bzw. Nutzung der Plattform oder der vertragsgemäßen Leistungen zusammen mit anderer Software, Hardware oder Technologie, die von bulwiengesa nicht genehmigt bzw. nicht bereitgestellt worden ist, (iii) der Nutzung einer veralteten oder geänderten Version Plattform oder der vertragsgemäßen Leistungen, wenn die Verletzung durch die Nutzung einer aktuellen Version der Plattform oder der vertragsgemäßen Leistungen, die für den:die Auftraggeber:in verfügbar war, hätte vermieden werden können; oder (iv) den Inhalten des:der Auftraggeber:in.
13. Freistellung durch den:die Auftraggeber:in
Machen Dritte Ansprüche gegenüber bulwiengesa wegen einer Verletzung der Bestimmungen in den Ziffern 3, 5 und/oder 7 durch den:die Auftraggeber:in oder einen:eine Berechtigte Nutzer:in geltend, zeigt bulwiengesa diese Ansprüche dem:der Auftraggeber:in unverzüglich an. Der:die Auftraggeber:in stellt bulwiengesa von allen Ansprüchen, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Gebühren und Buß- und Ordnungsgeldern frei, die Dritte, einschließlich Behörden, in diesem Zusammenhang gegen bulwiengesa geltend machen. bulwiengesa kooperiert mit dem:der Auftraggeber:in und überlässt ihm:ihr die Abwehr bzw. Beilegung des Anspruchs. Bei Ansprüchen seitens von Behörden kooperiert der:die Auftraggeber:in mit bulwiengesa und überlässt bulwiengesa, falls erforderlich, die Abwehr bzw. Beilegung des Anspruchs. Besteht ein solcher Anspruch oder erscheint eine solche Rechtsverletzung möglich, verpflichtet sich der:die Auftraggeber:in, die Verletzung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtung unverzüglich einzustellen, alle notwendigen und zumutbaren Handlungen zur Vermeidung weiterer Verletzungen oder anderer Schäden vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Verletzungen künftig zu vermeiden. Sind Nutzer:inneninhalte betroffen, kann dies beinhalten, dass bestimmte Nutzer:inneninhalte offline gestellt werden.
14. Datenschutz
In der Datenschutzerklärung, abrufbar hier, informieren wir Sie über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform.
15. Vertraulichkeit
15.1
Den Parteien ist bekannt, dass sie während der Laufzeit des Vertrages Zugang zu bestimmten vertraulichen Informationen der anderen Partei oder vertraulichen Informationen von Dritten, zu deren vertraulicher Behandlung die offenlegende Partei verpflichtet ist, haben. „Vertrauliche Informationen“ sind alle schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Informationen, die (i) eine Partei der anderen bekannt gegeben hat, (ii) weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind, (iii) sich auf die Tätigkeit einer Partei oder eines Dritten beziehen und (iv) entweder als vertraulich bezeichnet wurden oder aufgrund der Art der Umstände, unter denen die Bekanntgabe erfolgt, angemessener Weise als vertraulich behandelt werden sollten. Vertrauliche Informationen von bulwiengesa schließen insbesondere sämtliche Informationen bezüglich der Plattform ein. Beide Parteien erkennen an, dass die offenlegende Partei bzw. der Dritte Inhaber aller Rechte an Vertraulichen Informationen bleiben.
15.2
Jede Partei verpflichtet sich, (i) die von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen nur soweit in diesem Vertrag eingeräumt zu nutzen, (ii) die von der anderen Partei erlangten Vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und unter Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen vor Kenntnisnahme und Nutzung durch Dritte zu schützen, (iii) den Zugang zu den von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Mitarbeitenden, Vertreter:innen und/oder etwaigen Berater:innen zu beschränken, die von diesen Informationen Kenntnis haben müssen und die schriftlich zur vertraulichen Behandlung dieser Informationen nach Maßgabe dieses Vertrages verpflichtet worden sind, und (iv) alle von der anderen Partei offen gelegten Vertraulichen Informationen, die bei Kündigung oder Auslaufen dieses Vertrages in ihrem Besitz sind, herauszugeben oder zu vernichten. Unbeschadet des Vorstehenden erkennt der:die Auftraggeber:in an, dass bulwiengesa statistische Daten über die Nutzung der Plattform durch den:die Auftraggeber:in sammeln und diese statistischen Daten an Dritte weitergeben darf. Die vertraglichen Geheimhaltungsverpflichtungen gelten für zwei (2) Jahre nach Beendigung des Vertrages fort.
15.3
Unbeschadet des Vorstehenden finden die Bestimmungen der Ziffern 15.1 und 15.2 der Nutzungsbedingungen keine Anwendung auf Vertrauliche Informationen, die (i) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung frei zugänglich bzw. allgemein bekannt sind, (ii) ohne Verschulden der empfangenden Partei frei zugänglich bzw. allgemein bekannt werden, (iii) der empfangenden Partei rechtmäßig von Personen übermittelt wurden, die in dieser Hinsicht nicht an Geheimhaltungsverpflichtungen gebunden waren, (iv) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der empfangenden Partei befinden, ohne dass daran Geheimhaltungsverpflichtungen geknüpft sind, (v) der empfangenden Partei eigenständig entwickelt wurden, oder (vi) von der offenlegenden Partei ohne Einschränkung zur Freigabe oder Weitergabe zugelassen sind. Unbeschadet des Vorstehenden darf jede Partei Vertrauliche Informationen in dem erforderlichen Umfang weitergeben, (i) um eine gerichtliche oder behördliche Anordnung zu befolgen oder anderweitig die Anforderungen zwingender gesetzlicher Vorschriften zu erfüllen, wobei die Partei, welche die Vertraulichen Informationen gemäß der Verfügung offen legt, die andere Partei zuvor schriftlich zu informieren sowie angemessene Anstrengungen zu unternehmen hat, um eine Schutzanordnung zu erwirken, oder (ii) um die Rechte einer Partei nach diesem Vertrag durch ein Gericht feststellen zu lassen; dies schließt hierfür erforderliche Anträge ein.
15.4
Der:die Auftraggeber:in berechtigt bulwiengesa, Kommentare, Ideen, Systemmeldungen und/oder Fehlerberichte, die bulwiengesa während der Nutzung der Plattform erhält, frei nutzen zu können, und dass diese Kommentare, Ideen, Systemmeldungen und /oder Fehlerberichte nicht als eigentumsrechtlich geschützte Informationen des:der Auftraggeber:in gelten.
15.5
Die Veröffentlichung und Kennzeichnungspflicht nach Ziffer 3.5 bleibt davon unberührt.
16. Sonstiges
16.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.
16.2 Schriftform.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
16.3 Änderungsvorbehalt.
Der:die Auftragnehmer:in hat das Recht, Änderungen, Ergänzungen oder Aktualisierungen dieser Nutzungsbedingungen wie folgt vorzunehmen: Der:die Auftragnehmer:in wird dem:der Auftraggeber:in die beabsichtigten Änderungen / Ergänzungen mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (schriftlich bzw. elektronisch) bekanntgeben. Ist der:die Auftraggeber:in mit den jeweiligen Änderungen oder Ergänzungen nicht einverstanden, kann er:sie den Änderungen / Ergänzungen mit einer Frist von einer (1) Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf mindestens der Textform. Widerspricht der:die Auftraggeber:in den geänderten Bestimmungen innerhalb der genannten Frist nicht, gelten die Änderungen bzw. Ergänzungen als angenommen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs kann der:die Auftragnehmer:in den Vertrag mit dem:der Auftraggeber:in außerordentlich mit Wirkung zum Monatsende kündigen. Der:die Auftragnehmer:in wird den:der Auftraggeber:in mit der Mitteilung von beabsichtigten Änderungen und/oder Ergänzungen auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Rechtsfolgen hinweisen.
16.4 Abtretung.
Der:die Auftraggeber:in ist ohne die vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung von bulwiengesa nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder seine Pflichten aus diesem Vertrag zu delegieren; bei Fehlen einer solchen Zustimmung ist jede versuchte Abtretung oder Delegierung nichtig und unwirksam. bulwiengesa darf alle ihre Rechte aus dem Vertrag im Falle eines Change of Control an Dritte veräußern und abtreten. Der:die Auftraggeber:in ermächtigt bulwiengesa mit Vertragsschluss dazu, die zur Veräußerung und Abtretung solcher Rechte erforderlichen Informationen und Unterlagen Dritten gegenüber offenzulegen.
16.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung.
Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber bulwiengesa steht dem:der Auftraggeber:in nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zu.
16.6 Kein Vertrag zugunsten Dritter.
Die Vertragsparteien erkennen an, dass, soweit nicht ausdrücklich anderweitig in diesem Vertrag vorgesehen, die Bestimmungen des Vertrags ausschließlich zugunsten der Parteien bestehen. Dieser Vertrag überträgt weder ausdrücklich noch konkludent das Recht an Dritte, gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, Bestimmungen des Vertrages durchzusetzen.
16.7 Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.










